Gesundheitliche Vorausplanung
Wer urteilsfähig ist, kann über die medizinische Behandlung und finanzielle Angelegenheiten selbst entscheiden. Aufgrund einer Erkrankung oder eines schweren Unfalls ist dies manchmal nicht mehr möglich.
Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und weiteren letztwilligen Verfügungen können Sie im Voraus regeln, was dann geschehen soll.
Eine vom Bundesamt für Gesundheit BAG und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW geleitete nationale Arbeitsgruppe hat in einer Roadmap zwölf Empfehlungen formuliert, um die Bekanntheit, Zugänglichkeit und Qualität der gesundheitlichen Vorausplanung im Alltag zu verbessern:
Instrumente der Vorausplanung
Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
Anordnungen für den Todesfall
Organspende
Testament