Patientenverfügung

Viele Menschen möchten schriftlich festhalten, wie sie in ihrer letzten Lebensphase und im Sterben behandelt, betreut und begleitet werden sollen. Die Patientenverfügung erlaubt schriftliche Aussagen für den Fall, dass eine Person infolge Krankheit oder Unfall ihren Willen nicht mehr äussern kann. Der Wille der verfügenden Person ist klar ersichtlich und für die Behandelnden rechtsverbindlich. Das Dokument ist zudem ein wichtiges Instrument für schwierige Gespräche mit den Angehörigen, den betreuenden Pflegenden und den behandelnden Ärzten.

Wer kann mich beraten?

Falls beim Ausfüllen der Patientenverfügung Unklarheiten auftauchen, so besprechen Sie diese mit Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt, Ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt oder lassen Sie sich beraten - Organisationen, welche Patientenverfügungen herausgeben, bieten meist auch Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen an.

Die erstellte Patientenverfügung sollten Sie dann Ihren vertretungsberechtigen Personen, Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt und Ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt wenn möglich bei einem persönlichen Gespräch übergeben.

Welche Patientenverfügung ist für mich die richtige?

Grundsätzlich können Sie Ihre Wünsche und Anordnungen auf einem weissen Blatt Papier festhalten. Um die Erstellung einer Patientenverfügung zu erleichtern, haben verschiedene Organisationen Vorlagen erstellt, welche Sie nach Ihren Wünschen ausfüllen und ergänzen können. Eine Übersicht der gängigen Patientenverfügungen finden Sie hier

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl gängiger Dokumente vor:

Kurze Patientenverfügungen

Patientenvollmacht von Dialog Ethik mit Wegleitung
Patientenverfügung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit Wegleitung

 

Ausführliche Patientenverfügungen

Basler Patientenverfügung
Patientenverfügung von Dialog Ethik mit Wegleitung und Ausweiskarte
Patientenverfügung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit Wegleitung
Schweizerisches Rotes Kreuz mit Wegleitung

Kostenpflichtige Patientenverfügungen

DOCUPASS Pro Senectute Schweiz
Vorsorgemappe Caritas Schweiz

Krankheitsspezifische Patientenverfügungen

Patientenverfügung bei Amyotropher Lateralsklerose ALS
Patientenverfügung im Falle einer Erkrankung am Coronavirus (COVID-19)
Patientenverfügung der Krebsliga Schweiz mit Wegleitung
Patientenverfügung für Parkinson-betroffene Menschen mit Wegleitung
Psychiatrische Patientenverfügung mit Wegleitung
Behandlungsvereinbarung der Luzerner Psychiatrie
Patientenverfügung der Schweizerischen Alzheimervereinigung

Die Patientenverfügung ist erstellt. Wie weiter?

Bewahren Sie das Original Ihrer Patientenverfügung an einem sicheren Ort auf. Ihre Vertrauenspersonen sollten jederzeit Zugang zum Dokument haben. Geben Sie Ihren vertretungsberechtigten Personen und Ihrem Hausarzt/Ihrem Facharzt eine Kopie Ihrer Patientenverfügung.

Verschiedene Organisationen bieten die Möglichkeit an, Patientenverfügungen elektronisch zu hinterlegen - www.PV24, Pro Senectute - Evita, Schweizerisches Rotes Kreuz. In einem Notfall ermöglicht dies Fachpersonen einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf Ihre Patientenverfügung.

Falls Sie Probleme bei der Wahl oder beim Ausfüllen der passenden Patientenverfügung haben, so nehmen Sie mit uns unter Tel. 041 511 28 20 oder info@palliativ-luzern.ch Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.